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Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht

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Zu schnell, zu nah am Vordermann oder bei Rot über die Ampel gefahren – dies sagt zumindest der Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben.

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass nicht alle Bußgeldbescheide korrekt sind.

Häufigste Ursache: Das Messgerät wurde nicht entsprechend der zugrunde liegenden Bedienungsanleitung verwendet, bzw. die Messung nicht dieser entsprechend dokumentiert. Ein Einspruch kann sich also durchaus lohnen – erst recht, wenn nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Folgende Messverfahren kommen derzeit auf Deutschlands Straßen zum Einsatz:

  • Koaxialkabelmessverfahren
  • Radarmessverfahren
  • Einseitensensor- und Lichtschrankenmessverfahren
  • Lasermessverfahren
  • Videoabstandsmessverfahren
  • Messverfahren zur Feststellung von Rotlichtverstößen
  • Messen durch Nachfahren mit geeichtem / ungeeichtem Tacho
  • Mobile Radarmessungen
  • Mobile Videomessungen zur Feststellung von Geschwindigkeit und Abstand

Unsere Sachverständigen überprüfen die Messungen auf korrekte Anwendung der jeweiligen Messgeräte, im Sinne eines standardisierten Messverfahrens. Eine wichtige Unterstützung, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen wollen.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.