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Ferien-Intensivkurse

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Mit der GFU geht’s schnell zum Ziel

Ihr seid eher von der schnellen Truppe und mehrere Wochen für die theoretischen Unterrichtsabende sind Euch zu lang. Neben der Schule wollt Ihr nicht auch noch für den Führerschein lernen.

Extra für alle, die es schnell, kompakt und dennoch entspannt mögen, haben wir unser bewährtes Intensiv-Ausbildungsprogramm an den Start gebracht. Mit unseren Intensivkursen könnt Ihr die theoretischen Inhalte innerhalb von 7 Unterrichtstagen erlangen. Die Kurse finden immer als Ferien-Spezial statt, also in einer Zeit, wo die meisten Dinge etwas entspannter laufen.

Ihr habt Lust auf Prüfungspower, Tipps, Motivation und coolen Fahrunterricht? Mit der GFU kommt Ihr schnell zum Ziel.

Die Intensivkurse finden in unserer Fahrschule in Saarlouis, Grünebaumstraße 3 statt.

Ostern
25.03.2024 – 04.04.2024

Sommer (vormittags / nachmittags)
15.07.2024 – 23.07.2024

Herbst
14.10.2024 – 22.10.2024

Weihnachten
21.12.2024 – 03.01.2025

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Geburtsurkunde oder Personalausweis
  • 1-2 Passbilder (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35×45 Millimeter)
  • Bescheinigung über einen duchgeführten Sehtest (TÜV, Augenarzt, Optiker)
  • Nachweis über einen abgeleisteten Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Ausbildung)
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule

Für die Klassen C, CE, D, DE benötigen Sie darüber hinaus:

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (8 Doppelstunden)

An sieben Tagen findet vormittags der theoretische Unterricht statt, nach der zweiten Woche kann die theoretische Prüfung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Benachrichtigung bzw. der Prüfauftrag vom TÜV. Dieser wird nach der Führerscheinbeantragung erteilt.

Fahrstunden können bereits in den ersten beiden Wochen nachmittags (nach Vereinbarung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer) genommen werden. Sind alle Pflichtstunden und Sonderfahrten absolviert, kann man an der praktischen Prüfung teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die zuvor bestandene theoretische Prüfung.

Hinweis
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BF17 bzw. der Klasse B kann die Theorieprüfung erst 3 Monate vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.