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Qualifizierung Berufskraftfahrer*in

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Viel mehr als fahren

Berufskraftfahrer, Trucker oder einfach »Fahrer« – für Lastkraftwagen gibt es viele Namen. Innerhalb von 23 Wochen lernen Sie, die riesigen Fahrzeugen zu steuern. In Ihrem neuen Beruf transportieren Sie Personen oder Waren quer durch die Stadt, ans andere Ende Deutschlands oder sogar durch ganz Europa.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie als Busfahrer im Personenverkehr, als Speditionsfahrer für Industrieprodukte oder auch als Fahrer von Entsorgungsfahrzeugen arbeiten.

Teilqualifikation 1: Güter befördern

  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
    • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
  • Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung
    • Ladungssicherungsschulung nach VDI 2700a
    • Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge
    • Erwerb der GGVSEB / ADR-Bescheinigung (Basis- und Aufbaukurs Tank)
  • Abfahrtskontrolle des LKW
  • Ablieferung und Übergabe des Transportguts
  • Identifizierung und Behebung von Fahrzeugstörungen und Mängeln im Güterverkehr
  • Praktikum
  • Prüfung vor der IHK des Saarlandes
  • Trägereigenes Zertifikat

Erworbene Berechtigungen:

  • Fahrerlaubnis Klasse C/CE
  • IHK Bescheinigung über TQ 1 „Güter befördern“
  • GGVSEB / ADR-Bescheinigung
  • Fahrausweis für Flurförderzeuge
  • Ladungssicherung nach VDI 2700a
  • IHK Bescheinigung beschleunigte Grundqualifikation
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, bzw. Klasse 3
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Güterbahnhofstraße 17a-19, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 953-0
Mail: saarlouis@gfu.com

Interesse?
Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch von
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 15:15 Uhr

Teilqualifikation 3: Personen befördern

  • Personenbeförderung im Straßenverkehr
    • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE
    • Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation in der Personenbeförderung gemäß § 4 Abs. 2 BKrFQG
    • Ausbildung in Erste Hilfe nach § 19 FeV
  • Omnibus auf die Abfahrt vorbereiten
    • Abfahrtskontrolle durchführen und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beurteilen
    • Methoden und Hilfsmittel der Ladungssicherung auswählen
    • Beförderungs- und Fahrtpapiere bearbeiten
  • Personenbeförderung durchführen
    • Verkehrsbestimmungen im nationalen und internationalen Personenverkehr beachten
    • Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten
    • Onboardspezifische Technik verwenden
    • Fahrtbericht erstellen
  • Fahrgäste betreuen
  • Störungen und Mängel im Personenbeförderungsverkehr erkennen und beheben
  • Vertiefung der Ausbildungsinhalte durch ein betriebliches Praktikum
  • Prüfung vor der IHK
  • Trägereigenes Zertifikat
    Erworbene Berechtigungen:
  • Fahrerlaubnis Klasse D/DE
  • IHK Bescheinigung über TQ 3 „Personen befördern“
  • IHK Bescheinigung beschleunigte Grundqualifikation
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, bzw. Klasse 3
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

 

Güterbahnhofstraße 17a-19, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 953-0
Mail: saarlouis@gfu.com

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Freitag: 7:30 - 15:15 Uhr