
Gestalten. Fortbilden. Unterstützen.
Ausbildung zu Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Qualifizieren Sie Ihr Personal.
Sicher. Praxisnah. Normgerecht.
Der DGUV Grundsatz 303-001 beschreibt die Ausbildungskriterien für „festgelegte Tätigkeiten“ an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Er richtet sich an Betriebe, die Mitarbeitende ohne vollständige Elektrofachkraft-Ausbildung für klar definierte elektrotechnische Arbeiten qualifizieren möchten.
Festgelegte Tätigkeiten sind wiederkehrende, klar definierte Arbeiten, z. B. Anschließen oder Austauschen bestimmter elektrischer Betriebsmittel nach einer festen Arbeitsanweisung. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Ausbildung zur Elektrofachkraft.
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Durchführung
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Dauer
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Kosten
Nach der Anmeldung senden wir Ihnen unser Übungskit zu. Dieses besteht aus einem Montagebrett und Niederspannungs-Übungsaufbauten.
Die Teilnehmenden lernen typische Arbeitsaufgaben aus ihrem späteren Einsatzbereich sicher zu bewältigen. Die Übungen werden unter Anleitung eines qualifizierten Trainers durchführt, der die Ausführung begleitet, korrigiert und die Teilnehmenden fachlich fördert.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Erst danach darf die Person für diese festgelegten Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Abschlussprüfung findet in Präsenz statt.
19.10.-21.10. 2026
26.10.-28.10.2026
02.11.-03.11.2026
Anmeldeschluss: 02.10. 2026
3200,- EUR incl. MwSt.
AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS.
Wenn es um Berufsvorbereitung, Erstausbildung und Qualifizierung geht, treffen Sie bei der GFU stets auf gestandene Profis mit jeder Menge an Erfahrung und an Know-how.