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Fahrausweis für Flurförderzeuge

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  7. Fahrausweis für Flurförderzeuge

Sicher unterwegs in Lager, Werkstatt und Produktionshalle

Nach § 7 BGV D27 darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur ausgebildetes Personal beauftragen.

Die GFU bietet den Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge und die erforderliche jährliche Unterweisung an.

Ausführliche Informationen finden Sie im PDF.

  • Aufbau und Ausrüstung von Flurförderzeugen
  • Feinmechanik und die Fahrphysik
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Rationelles und sicheres Arbeiten
  • Praktische Übungen

Dauer
1 Tag

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • Sehtestbescheinigung
  • Sicherheitsschuhe mindestens S2

Güterbahnhofstraße 17a-19, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 953-0
Mail: saarlouis@gfu.com

Interesse?
Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch von
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 15:15 Uhr

AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS.

Die GFU ist im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen vertreten. Alle Bildungseinrichtungen sind nach AZAV zertifiziert. Das eigens für die Anforderungen des Marktes entwickelte Qualitäts­management­system orientiert sich an der DIN EN ISO 9001:2008.

Wenn es um Berufsvorbereitung, Erstausbildung und Qualifizierung geht, treffen Sie bei der GFU stets auf gestandene Profis mit jeder Menge an Erfahrung und an Know-how.