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Schritt für Schritt zum*zur Berufskraftfahrer*in

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Step by Step

Machen Sie den ersten Schritt zum*zur Berufskraftfahrer*in. Sie können zwischen TQ 1 (Güterbeförderung) und TQ 3 (Personenbeförderung) wählen. Diese Teilqualifizierungen werden von der GFU angeboten. Mit weiteren Teilqualifizierungen und beruflicher Praxis können Sie ggf. als Externer an der IHK-Prüfung zum*zur Berufskraftfahrer*in teilnehmen.

Am besten, Sie sprechen gleich mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Ausführliche Informationen finden Sie im PDF.

Teilqualifikation 1: Güter befördern

  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
    • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
  • Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung
    • Ladungssicherungsschulung nach VDI 2700a
    • Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge
    • Erwerb der GGVSEB / ADR-Bescheinigung (Basis- und Aufbaukurs Tank)
  • Abfahrtskontrolle des LKW
  • Ablieferung und Übergabe des Transportguts
  • Identifizierung und Behebung von Fahrzeugstörungen und Mängeln im Güterverkehr
  • Praktikum
  • Prüfung vor der IHK des Saarlandes
  • Trägereigenes Zertifikat

Erworbene Berechtigungen:

  • Fahrerlaubnis Klasse C/CE
  • IHK Bescheinigung über TQ 1 „Güter befördern“
  • GGVSEB / ADR-Bescheinigung
  • Fahrausweis für Flurförderzeuge
  • Ladungssicherung nach VDI 2700a
  • IHK Bescheinigung beschleunigte Grundqualifikation
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, bzw. Klasse 3
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Güterbahnhofstraße 17a-19, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 953-0
Mail: saarlouis@gfu.com

Interesse?
Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch von
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 15:15 Uhr

Teilqualifikation 3: Personen befördern

  • Personenbeförderung im Straßenverkehr
    • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE
    • Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation in der Personenbeförderung gemäß § 4 Abs. 2 BKrFQG
    • Ausbildung in Erste Hilfe nach § 19 FeV
  • Omnibus auf die Abfahrt vorbereiten
    • Abfahrtskontrolle durchführen und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beurteilen
    • Methoden und Hilfsmittel der Ladungssicherung auswählen
    • Beförderungs- und Fahrtpapiere bearbeiten
  • Personenbeförderung durchführen
    • Verkehrsbestimmungen im nationalen und internationalen Personenverkehr beachten
    • Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten
    • Onboardspezifische Technik verwenden
    • Fahrtbericht erstellen
  • Fahrgäste betreuen
  • Störungen und Mängel im Personenbeförderungsverkehr erkennen und beheben
  • Vertiefung der Ausbildungsinhalte durch ein betriebliches Praktikum
  • Prüfung vor der IHK
  • Trägereigenes Zertifikat
    Erworbene Berechtigungen:
  • Fahrerlaubnis Klasse D/DE
  • IHK Bescheinigung über TQ 3 „Personen befördern“
  • IHK Bescheinigung beschleunigte Grundqualifikation
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, bzw. Klasse 3
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

 

Güterbahnhofstraße 17a-19, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 953-0
Mail: saarlouis@gfu.com

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AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS.

Die GFU ist im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen vertreten. Alle Bildungseinrichtungen sind nach AZAV zertifiziert. Das eigens für die Anforderungen des Marktes entwickelte Qualitäts­management­system orientiert sich an der DIN EN ISO 9001:2008.

Wenn es um Berufsvorbereitung, Erstausbildung und Qualifizierung geht, treffen Sie bei der GFU stets auf gestandene Profis mit jeder Menge an Erfahrung und an Know-how.